für Künstlerinnen

Mitgliedschaft


für Künstlerinnen

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GEDOK Freiburg in den Gruppen Literatur, Bildende-, Angewandte-, Darstellende- und Interdisziplinäre Kunst ist die professionelle und zielgerichtete Arbeit, nachzuweisen durch Ausbildung, Studium mit Abschluss oder autodidaktische, mindestens 3 - jährige, kontinuierliche und qualitativ überzeugende, eigenständige Entwicklung.


Für die Aufnahme in den Fachbereich Musik wird aktuelles künstlerisches Schaffen als Musikerin nach einer professionellen Ausbildung oder einem entsprechenden künstlerischen Werdegang, vorausgesetzt.

Dabei werden je nach Schwerpunkt der Künstlerin Audio- und Videobeispiele, von den Jurorinnen besuchte Konzerte, die von den Komponistinnen eingereichte Partituren und/ oder Performancekonzepte beurteilt.


Sehr erwünscht ist die Bereitschaft zur Mitarbeit in der GEDOK Freiburg.


Aufnahmebedingungen:

Über die Neuaufnahme von Künstlerinnen aller Sparten entscheidet eine unabhängige Fachjury, deren Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Zur Sicherung der Qualität und Themenbezogenheit der zu präsentierenden Arbeiten können aktuelle Ausstellungen, Klangbeispiele sowie literarische und musikalische Veranstaltungen der Jury vorgestellt werden.

Bewerbungsverfahren für Künstlerinnen:

Künstlerinnen schicken einen ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag (bitte zunächst ohne Mappen oder sonstige Unterlagen) an den Vorstand der GEDOK Freiburg (Adresse befindet sich auf dem Formular). Der Antrag kann auch nach dem Ausfüllen eingescannt oder fotografiert und per E-Mail als Dateianhang an
info@gedok-freiburg.de geschickt werden.

>> Aufnahmeantrag für Künstlerinnen

>> Datenschutzerklärung GEDOK Freiburg

>> Satzung GEDOK Freiburg

Sobald ein Aufnahmejury-Termin für die Gruppe BK feststeht - in der Regel ein bis zweimal im Jahr - werden die Bewerberinnen dazu eingeladen. Sie sollten 3 - 5 Originalarbeiten und aussagekräftige Texte oder Mappen zu ihrer künstlerischen Vita vorlegen (Kataloge, Pressetexte etc.). Vorhandene Webseiten werden ebenfalls einbezogen.
Die Unterlagen müssen es der Jury ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von der Qualifikation der Bewerberin zu machen.


In der Gruppe Musik wird ein geeignetes Jurierungsverfahren (z.B. der Besuch eines Konzerts) mit den Fachbeirätinnen abgesprochen.

Die Jury beurteilt insbesondere bei der Objektjurierung nach folgenden
Beurteilungskriterien:

 

•    Künstlerische Idee und professionelle Umsetzung,

•    schlüssige Einheit von Inhalt, Form, Funktion und Technik,

•    handwerkliche Ausarbeitung,

•    Phantasie, Originalität,

•    individuelle Farb- und Formensprache,

•    eigenständige „Handschrift“,

•    zeitgemäße Gestaltung oder Design.

•    Eindringlichkeit und Dichte der Arbeit.

Die Jury entscheidet autonom, ihre Entscheidung ist unanfechtbar und muss nicht begründet werden. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Die Jury kann die Empfehlung abgeben, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerben.

Mit der Aufnahme in die GEDOK Freiburg e.V. werden Satzung und die Datenschutzerklärung  anerkannt.

Beiträge:
Jurierungsbeitrag: € 30,-
Jahresbeitrag ab 2023 für alle Mitglieder: € 75,-
Spenden sind jederzeit willkommen. Sie erhalten eine Spendenquittung.

Bankverbindung:
GEDOK Freiburg
Volksbank Freiburg eG
IBAN:DE73680900000043755609 BIC: GENODE61FR1



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